Dienst in der EKiR

Der Rheinische Konvent hat sich dafür eingesetzt, dass ordinierte Theologinnen und Theologen auf vielfältige Weise in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) Dienst tun können:

  • Im Ehrenamt,
  • auf Angestellenbasis,
  • auf Honorarbasis,
  • auf Pfarrstellen nach dem mbA-Verfahren

Handreichung „Ergänzende Pastorale Dienste“
Die wichtigsten Hinweise finden sich in der Broschüre zu den Ergänzenden Pastoralen Dienste.

Darin werden alle für diesen Dienst wichtigen Gesetze und Richtlinien zusammengefasst. Dazu zählen die beiden aktuellen Regelungen, wie Pastorinnen und Pastoren in den regulären Pfarrdienst gelangen können. Eine kleine Geschichte der „Ergänzenden Pastoralen Dienste“ in der EKiR rundet die Broschüre ab.
Download der Broschüre „Ergänzende pastorale Dienste – Eine Handreichung zum Dienst
der Pastorinnen und Pastoren nach Art. 62a KO“

Folgende Änderungen haben sich zwischenzeitlich ergeben (Kirchliches Amtsblatt 11/2019, S. 236):

Änderung der Ausführungsrichtlinien
Ergänzende pastorale Dienste
Abschnitt I, Buchstabe d) der „Ausführungsrichtlinien zu Art. 62a KO sowie zu Beschluss 60 LS 2009“ für Pastorinnen und Pastoren im Sinne der „Ergänzenden pastoralen Dienste“ (KABl. 6/2013, Seite 141 ff.) wird wie folgt ergänzt:
„Die Nachweispflicht über die Ausübung der Ordinationsrechte und -pflichten entfällt, wenn das gesetzliche Ruhestandsalter erreicht ist.“
Das Landeskirchenamt

Änderung der Ausführungsrichtlinien
Ergänzende pastorale Dienste auf Honorarbasis
Die Richtlinien „Ergänzende pastorale Dienste auf Honorarbasis“ vom 15. August 2013 (KABl. 09/2013, Seite 195 f.), werden wie folgt geändert:

Abschnitt I. wird um folgende Nr. 6 erweitert:
6. Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand können Ergänzende pastorale Dienste unter Anwendung der Bestimmungen dieser Richtlinie anbieten. Die Regelungen des Versorgungsrechts bleiben hiervon unberührt.“
Die Spiegelpunkte unter Abschnitt III. werden neu gefasst:
„Gottesdienste und Amtshandlungen inkl. vollständiger Vorbereitungszeit: 250,00 Euro
Unterrichtsstunde, Bibelarbeiten, Vorträge u.a. inkl. Vorbereitungszeit: 120,00 Euro“
Das Landeskirchenamt

Auf den Seiten der EKiR finden Sie eine Selbstpräsentation von Pastorinnen und Pastoren, die etwa für Vertretungsdienste zu Verfügung stehen.

#In den regulären Pfarrdienst können Pastorinnen und Pastoren auf verschiedene Weisen gelangen:
Wer fünf Jahre lang pastoralen Dienst auf einer Angestelltenstelle mit einem Dienstumfang von mindestens 50% geleistet hat, kann über ein Kolloquium in den regulären pastoralen Dienst gelangen.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, sich auf die jährlich im Amtsblatt der EKiR (meist Januar oder Juli) ausgeschriebenen mbA-Stellen „mit besonderem Auftrag“ zu bewerben. Je nach Zahl der ausgeschriebenen Stellen lädt die EKiR die erfolgversprechendsten Bewerberinnen und Bewerber zu einem professionell gestalteten möglichst objektiven Bewerbungstag ein. Die Teilnehmenden, die die zu erreichende Mindestpunktzahl von 40 (von 60 möglichen) Punkten erreicht haben, werden in der Reihenfolge der erreichten Punktzahlen auf die zu Verfügung stehenden mbA-Stellen berufen.

Aktuelle Informationen dazu finden Sie auch auf den Seiten der EKiR:

Siehe auch:

Entwicklung der Leitlinien