Leitlinien

Entwicklung der Leitlinien zur Gemeinschaft der Ordinierten

Der Beschluss 18 LS 2015 hatte die Kirchenleitung beauftragt, eine „Ordnung der Gemeinschaft der Ordinierten“ zu erarbeiten. Eine solche Ordnung wurde auf dem Hintergrund des derzeit mehr oder weniger ungeregelten Zusammenspiels zwischen den unterschiedlichen Ordinierten („Pluralisierung der Ordinierten“) bezogen auf die Kirchengemeinde als notwendig erachtet.

U.a. im Rahmen der Pastor*innentage 2015 und 2016 wurde dazu vieles erarbeitet, das in eine Diskussionsvorlage zur „Gemeinschaft der Ordinierten“ aufgenommen wurde. Der Rheinische Konvent hat auch darüber hinaus an dieser Textvorlage mitgearbeitet.
Die Vorlage einer „Ordnung der Gemeinschaft der Ordinierten“ wurde sowohl im landeskirchlichen Theologie-Ausschuss („zu viel Ordnung“)
als auch im Kirchenordnungsausschuss („zu wenig Ordnung“) diskutiert.
Die Pfarrvertretung sprach sich dafür aus, dem parochialen Pfarramt die gegebene Autorität in dieser Frage zu belassen.
Der Entwurf wurde vom Theologischen Ausschuss Ende 2016 abgesetzt. Die Diskussion sollte 2017 erneut aufgenommen werden.
Dr. Volker Lehnert lud darum 2017 zu einem AK ein. In diesem AK arbeiten mit:

Kirchenrat Eckart Schwab (LKA, Abtlg. 1 Theologie),
Kirchenrätin Iris Doering (LKA, Abtlg. 2 Personalverwaltung), Christoph Hüther (Pfarrvertretung),
Michaela Bauch (berufliche mitarbeitende Prädikant*innen),
Anne Simon (Rheinischer Konvent),
Prof. Dr. Bernd Harjes,
Dr. Lothar Weiß (Sprecherkreis ehrenamtliche Prädikant*innen),
Prof. Dr. Eberhard Hauschildt (Praktische Theologie, Ev.-Theol. Fakultät, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn),
Kirchenrat Dr. Volker A. Lehnert (LKA, Abtlg. 2 Personalentwicklung).

Der AK hat sich bisher am 31. Mai und am 13. Juli 2017 jeweils im LKA getroffen. Ziel einer möglichen Handreichung ist die Verbesserung der Kommunikation, die Würdigung der Dienste von ordinierten
Personen mit unterschiedlichen Ausbildungs- und Zurüstungsbiografien sowie die Fokussierung auf den gemeinsamen geistlichen Auftrag der Ordinierten („Der eine Dienst“).

Hintergrund: Nach Art. 7.1, 15.2 und 16.1 KO EKiR, sowie OrdG § 4 liegt die Leitung des Dienstes aller Ordinierten bezogen auf die Kirchengemeinde beim Presbyterium. Die praktische Ausgestaltung dieser Leitung ist nicht automatisch festgelegt. Verschiedene Modelle sind denkbar.
Dem Pfarramt kommt dabei unter Ordnungsgesichtspunkten eine gewisse Priorität zu, nicht aber unter Herrschaftsgesichtspunkten (vgl. Barmen IV).
Grundlage des Dienstes aller Ordinierten bilden der Beschluss LS 2004 „Ordination, Dienst und Ämter nach evangelischem Verständnis“ sowie das Ordinationsgesetz. Danach gilt die eine Ordination gleichermaßen für alle Ordinierten. Die EKiR versteht das ‚ministerium verbi divini‘ aus CA 5 somit als allgemeines Predigtamt, nicht nur als Pfarramt.
Daneben gelten das Pfarrdienstgesetz sowie die einschlägigen Regelungen für die Ergänzenden pastoralen Dienste und den Dienst der Prädikant*innen.
Das parochiale Pfarramt mit Leitungsauftrag, Dimissoriale- und Siegelrecht stellt somit eine besondere Gestalt des Predigtamtes dar. Nichtparochiale Pfarrerinnen und Pfarrer bleiben in dieser Hinsicht auf das jeweilige Ortspfarramt bezogen. Dieser Bezug bedeutet aber keine hierarchische Vor- oder Überordnung des parochialen Pfarramtes vor den anderen Gestalten des Predigtamtes. Im Gegensatz zu § 28 PfDG.EKD, in dem das alte „Parochialrecht“ wieder durchschimmert, versteht Art. 57 KO EKiR das Dimissorialerecht nicht als Macht-, sondern als Ordnungsfaktor (Hintergrund: Gewährleistung der ordnungsgemäßen Eintragung aller Amtshandlungen in das Kirchenbuch).

Soweit die bisherigen Überlegungen im AK. Wir berichten weiter.

Für den Vorstand des Rheinischen Konvents:
Daniela Emge, Anne Simon, Ursel Flesch
(Infobrief Juli 2017 – Teil 5)